Informationsblatt zum Betreuungsangebot der Grundschule Bollendorf

 

Träger/Allgemeines

Die Verbandsgemeinde Südeifel ist Träger des Betreuungsangebotes. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Ein Betreuungsangebot wird durchgeführt, wenn mindestens 8 Anmeldungen für das jeweilige Schuljahr vorliegen.

Die Betreuung findet nach dem regulären Unterricht statt. In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen findet keine Betreuung statt.

 

Aufnahme und Abmeldung

Die Anmeldung zur  „Betreuenden Grundschule“ ist freiwillig, doch für ein Schuljahr (01.08. eines jeden Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres) verbindlich. Anmeldung und Einzugsermächtigung müssen vollständig ausgefüllt und beide unterschrieben in der Grundschule Bollendorf bis 17.06. eines jeden Jahres vorliegen. Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze. Um das Anmeldeverfahren zu vereinfachen, verlängert sich die Teilnahme an der Betreuung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ende des jeweiligen Schuljahres eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Sollte nach erfolgter schriftlicher Abmeldung wider Erwarten der Bedarf für einen Betreuungsplatz weiter bestehen, gilt eine erneute Anmeldung für ein komplettes Schuljahr (01.08. bis 31.07.). Der Betreuungsvertrag endet spätestens mit Ende der Grundschulzeit (31.07. des jeweiligen Jahres).

Eine vorzeitige Abmeldung während des Schuljahres ist nur aus wichtigem Grund und mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel
  • Längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten eines Kindes (länger = mindestens ein voller  Monat)

 

Neuanmeldungen sind während des gesamten Schuljahres möglich, solange freie Plätze vorhanden sind.

 

Ein Kind kann von der betreuenden Grundschule ausgeschlossen werden, wenn

  • durch das Verhalten des Kindes für den Betrieb eine unzumutbare Belastung entsteht und/oder
  • andere Personen hierdurch gefährdet sind und/oder
  • die Zahlungspflichten mit der Zahlung des Beitrages mindestens zwei Monate in Verzug sind.

Die Eltern werden darüber mit Begründung benachrichtigt. Vor der Entscheidung werden die Eltern/Sorgeberechtigten gehört.

 

 

Betreuungszeiten, Elternbeiträge, Kosten Mittagessen

Die betreuende Grundschule bietet ein Betreuungsangebot von Montag - Freitag von 12:30 bis 16:00 Uhr. Die Betreuungszeiten bei einem Teilzeitplatz betragen bis 9 Stunden (2 Tage in der Woche), bei einem Ganztagsplatz über 9 Stunden (5 Tage in der Woche).

 

Für die Teilnahme an der betreuenden Grundschule werden Elternbeiträge erhoben.

Bei einem Betreuungsumfang von bis zu 9 Std. (2 Tage in der Woche) 48,00€ monatlich,

bei einem Betreuungsumfang von mehr als 9 Std. (3 bis 5 Tage in der Woche)  70,00€ monatlich.

Der Elternbeitrag ist für 12 Monate (August bis Juli) fällig. Eine Erstattung von Beiträgen für die Nichtianspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.

 

Für die Teilnahme am Mittagessen stehen 5 Tarife zur Auswahl. Die Pauschalen sind so gegliedert, dass sie dem Bedarf des Kindes angepasst sind. In dem Betrag sind die Ferien- und unterrichtsfreien Tage berücksichtigt.
               
Tarif 2: 1 x wöchentlich =      14,-- €
Tarif 3: 2 x wöchentlich =      28,-- €
Tarif 4: 3 x wöchentlich =      42.-- €
Tarif 5: Vollzeit              =       56,-- €

(Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung zur Mittagsverpflegung. Informationen erhalten Sie in der Schule oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel,

Verwaltungssitz Neuerburg, Zimmer 9, 06564/69-122 32)

 

Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz

(1) Die Aufsichtspflicht der Betreuungspersonen beginnt mit dem Anfang der bekannt gemachten Betreuungszeiten. Sie endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.

(2) Während der Betreuungszeit auf dem Schulgelände ist die Betreuungskraft aufsichtspflichtig, für die Wege von der Grundschule nach Hause sind es die Erziehungsberechtigten. Sollten Kinder die Schule mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzeitig verlassen, ist die Betreuungskraft zu benachrichtigen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten.

(3) Für die Kinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes auf dem Schul-gelände sowie bei Veranstaltungen im Rahmen des Betreuungsangebotes außerhalb der Einrichtung.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die auf dem

direktem Weg zu und von der Grundschule entstehen und deckt Personenschäden ab, nicht aber Sachschäden und Schmerzensgeld. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der direkte Weg verlängert oder unterbrochen wird.

(4) Für Schäden, die von den Kindern Dritten gegenüber verursacht werden, haftet der Träger nicht.

(5) Eventuelle Schadensfälle sind umgehend dem Träger bzw. seinen beauftragten Stellen zu melden.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel

Anmeldung zur Betreuung für das Schuljahr 2023/2024
2023 Anmeldung Grundschule Bollendorf.pd[...]
PDF-Dokument [777.6 KB]
Satzung
2023 Informationsblatt zum Betreuungsang[...]
PDF-Dokument [665.3 KB]

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Sauerstaden 0
54669 Bollendorf 

 

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