Bei kritischen Wetterverhältnissen gilt generell:
Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht.
An Unterrichtstagen mit widrigen Witterungsverhältnissen sind die Kinder, für die es unzumutbar bzw. nicht möglich ist, zur Schule zu kommen, automatisch entschuldigt.
Wenn der ÖPNV nur eingeschränkt die Bushaltestellen anfahren kann, kommt es automatisch zu Verspätungen. In diesem Fall sollten die Kinder ca. 15 Minuten an der Bushaltestelle warten. Wird die Haltestelle nicht angefahren, dürfen die Kinder nach Hause gehen.
Lehrkräfte müssen ihren Dienst antreten. Allerdings kann es hier natürlich auch witterungsbedingt zu Verspätungen kommen.
Verschlechtern sich die Wetterverhältnisse im Laufe des Vormittages, gilt:
Die Schulleitung beurteilt die Witterungs- und Gefährdungsverhältnisse vor Ort und entscheidet nach den örtlichen Gegebenheiten, ob die Eltern ihre Kinder frühzeitig abholen bzw. ob die Kinder selbstständig nach Hause gehen dürfen. Kinder, die diese Möglichkeit nicht haben, werden bis zum offiziellen Unterrichtsschluss bzw. bis zur Beendigung der Nachmittagsbetreuung beaufsichtigt bzw. betreut.
Weitere Informationen zu den Busverbindungen erhalten sie unter www.vrt-info.de.